Wir bieten die komplette WEG-Verwaltung

Die Jühlcke & Dietz GmbH verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften bundesweit. Professionell wickeln wir sämtliche Vorgänge, die die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt, ab:

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes

  • Einrichtung und Führung eines Treuhand-Kontos

  • Einrichtung und Führung des Instandhaltungsrücklagenkontos

  • Monatlicher Einzug des Hausgeldes

  • Laufende Zahlungsüberwachung

  • Beratung, Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen laufende Korrespondenz

  • Verbuchen der Zahlungen

  • Verarbeitung der Eingangsrechnungen einschl. Regulierung

  • Laufende Liquiditätssteuerung

  • Rechnungsprüfung mit den Beiräten

  • Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümer-Versammlungen

  • Erstellung der WEG-Abrechnung

  • Bearbeitung von Versicherungsschäden

Die Tätigkeit der Firma Jühlcke & Dietz umfasst hauptsächlich 3 Bereiche

Unsere Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung umfasst drei Themen:

Der Besitz einer Immobilie geht mit einer Reihe Verpflichtungen einher, mit denen Sie sich möglicherweise nicht befassen möchten. Dabei können wir Sie durch unsere professionelle Unterstützung entlasten. Wir bieten Ihnen eine komplette WEG Verwaltung, bei der wir alle praktischen Aufgabengebiete abdecken.

Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Instandhaltung von Immobilien. Unsere Hildesheimer Immobilienverwaltung übernimmt die Beratung, Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung aller Instandhaltungsmaßnahmen, die Ihr Objekt seinen Wert beibehält.

Die Korrespondenz mit unseren Kunden ist uns besonders wichtig, weswegen wir uns regelmäßig um die Vor- und Nachbereitung von Wohnungseigentürmer – Versammlungen kümmern.

Die Erstellung eines Wirtschaftsplanes erfolgt bei uns immer jährlich und umfasst die Kalkulation anstehender Einnahmen und Ausgaben. Die damit verbundene Instandhaltungspauschale wird in diesem Zuge veranschlagt. Diese Kosten beziehen sich auf Instandhaltung und Verwaltung des jeweiligen Objektes und schließen Wasser- und Abwasserkosten, Müllbeseitigung und gegebenenfalls Heizkosten mit ein.

Wie diese Kosten dann konkret aufgeteilt werden, wird im Zuge einer Wohnungseigentümerversammlung festgelegt, genauso wie die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Wirtschaftsplanes und alle weiteren Eckdaten.

Die Verwaltung der Finanzen Ihrer Immobilie ist einer unserer wichtigsten Aufgabengebiete. Unsere Mitarbeiter überwachen und regulieren Einnahmen und Kosten in allen Bereichen mit Bedacht.

Wir richten Ihnen Treuhandkonten, aber auch Instandhaltungsrücklagenkonten zu günstigen Konditionen ein, bieten Ihnen eine angemessene Zahlungsüberwachung und halten regelmäßig zur Rechnungsprüfung Rücksprache mit Ihnen. Eine durchsichtige Liquiditätssteuerung liegt uns dabei am Herzen.

Wir bieten die komplette Mietverwaltung für Wohnimmobilien.

Egal ob institutionelle Anleger oder Privatanleger: Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir Ihre Bedürfnisse und erledigen die Immobilienverwaltung schnell, effizient und kostengünstig – damit Ihre Immobilien die größtmögliche Rendite abwerfen.

Unser Service für Sie:

  • Monatlicher Mieteinzug der mit den Mietern vereinbarten Beträge

  • Zahlungsüberwachung der Mieteingänge einschl. 1. und 2. Mahnung

  • Aussprechen von fristlosen Kündigungen bei Zahlungsverzug des Mieters nach Rücksprache mit dem Eigentümer

  • Aussprechen von Mieterhöhungsverlangen gemäß der aktuellen Rechtssprechung

  • Jährliche Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten gegenüber den Mietern

  • Durchführung von Mieterwechseln einschl. Kündigungsbestätigung und Wohnungsabnahmen

  • Feststellung und Weiterleitung bei festgestellten Mängeln in der Wohnung

  • Verwaltung der Mietkautionen

  • Anlegen und Führen der Mieterakten

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Wohnanlage in Bezug auf Hausmeisterei, Fußwegreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Pflege der Außenanlagen, Hausreinigung, etc.

  • Vorlage von Mietstatistiken

  • Vorlage von mietbezogenen Deckungsbeitragsrechnungen